Podiumsgespräch mit den Landtagsabgeordneten Thomas Löser (BÜNDNISGRÜNE) und Albrecht Pallas (SPD)
29. September 2026
© PRFreie Schulen dürfen nicht zum Sonderopfer des Doppelhaushalts werden! Geplante Änderungen bei der Finanzierung sorgen für Kritik – verfassungsrechtliche Fragen bleiben offen
"Schule sollte der letzte Ort sein, wo gekürzt wird!“ Mit diesem Satz brachte eine Schülerin beim Podiumsgespräch in der Freien Montessorischule Huckepack am Montag die Sorge von Eltern, Schülern und freien Schulträgern auf den Punkt.
Über die geplanten Änderungen bei der Finanzierung Freier Schulen im sächsischen Doppelhaushalt 2027/2028 diskutierten die Landtagsabgeordneten Thomas Löser (BÜNDNISGRÜNE) und Albrecht Pallas (SPD) mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Beschäftigten, moderiert von Dr. Antje Junghanß, Schulleiterin des Beruflichen Gymnasiums. Der Einladung waren auch Vertreter weiterer freier Träger gefolgt.
Zehn Prozent weniger Sachkostenzuschuss
Im Mittelpunkt stand die geplante Ausweitung des Eigenanteils der Freien Schulträger.
Gegenwärtig bekommen Freien Schulen im Bereich der Personalkosten Zuschüsse in Höhe von 90% der Kosten, die öffentliche Schulen erhalten; im Bereich der Sachkosten wurden bislang 100% gezahlt.
Vorgesehen ist, den Freien Schulträgern ab August 2027 die Sachausgaben um zehn Prozent zu kürzen.
Beide Abgeordnete betonten die Bedeutung Freier Schulen für die sächsische Bildungslandschaft. Sie verwiesen auf deren Beitrag zu pädagogischer Vielfalt, innovativen Bildungsansätzen und Inklusion.
Albrecht Pallas erläuterte die angespannte Haushaltslage des Freistaates. Angesichts der bestehenden Defizite müsse Sachsen Einsparungen vornehmen und zugleich zusätzliche Aufgaben finanzieren.
Öffentliche Schulen hätten in bestimmten Regionen einen hohen Unterstützungsbedarf; 10 % Schulabgänger ohne Abschluss erforderten besondere Maßnahmen zur Stärkung des Bildungserfolgs.
Thomas Löser verwies auf die Position der BÜNDNISGRÜNEN, die sich uneingeschränkt hinter die Freien Schulen stellen und kündigte an, im weiteren Haushaltsverfahren konkrete Änderungen zugunsten der freien Träger einzubringen.
Für die freien Schulträger stellt sich die Frage, welche Folgen die geplante Ausweitung des Eigenanteils im Schulalltag haben wird. Elternbeiträge sind ein notwendiger Bestandteil der Finanzierung, Mitarbeitende können nicht nach Tarif bezahlt werden,
während steigende Energie-, Gebäude- und Instandhaltungskosten die finanziellen Spielräume zusätzlich belasten. Die geplante Ausweitung des Eigenanteils droht diese ohnehin angespannte Situation weiter zu verschärfen.
Wortmeldungen aus Schülerschaft, Eltern und Kollegium machten deutlich, dass die Belastungsgrenzen bereits erreicht sind. Schul- und Baukosten stellen Familien zunehmend vor finanzielle Herausforderungen.
Zahlreiche Angebote und Strukturen Freier Schulen sind zudem über Jahrzehnte durch ehrenamtliches Engagement und zusätzliche Unterstützung entstanden.
Eine zusätzliche finanzielle Belastung könnte nach Einschätzung der Beteiligten unter anderem zu höheren Elternbeiträgen, Einsparungen bei Sach- und Verbrauchsmitteln, Einschränkungen bei Angeboten für Schülerinnen und Schüler oder einer Reduzierung von Personal- und Unterrichtsressourcen führen.
Gleichzeitig sei es ein wesentliches Anliegen der Freien Schulen, Kindern und Jugendlichen unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern den Zugang zu ihren Schulen zu ermöglichen.
Verfassungsrechtliche Fragen
Die geplante Änderung wirft aus Sicht der freien Schulträger auch verfassungsrechtliche Fragen auf.
Das Grundgesetz schützt das Recht zur Errichtung privater Schulen und enthält zugleich Vorgaben, damit eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Artikel 102 der Sächsischen Verfassung nimmt darüber hinaus ausdrücklich Bezug auf die Gleichwertigkeit von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.
Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, welche Auswirkungen die geplante stärkere Eigenfinanzierung auf die finanzielle Leistungsfähigkeit Freier Schulen und insbesondere auf die Zugänglichkeit der Schulen unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern hat.
Freie und öffentliche Schulen nicht gegeneinander ausspielen
In der Diskussion wurde deutlich, dass die Herausforderungen an öffentlichen und Freien Schulen nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. An Bildung zu sparen, ist immer der falsche Weg.
Eine verlässliche Unterstützung öffentlicher Schulen – etwa zur Verbesserung des Bildungserfolgs – ist unbestritten. Daraus dürfe jedoch keine zusätzliche Belastung Freier Schulen folgen.
Der sächsische Doppelhaushalt 2027/2028 befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Die endgültige Entscheidung über die Finanzierung der Freien Schulen steht damit noch aus.
Weitere Gespräche der freien Schulträger mit Mitgliedern des Sächsischen Landtages haben das Ziel, einseitige Kürzungen zu verhindern und bei notwendigen Einsparungen den verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgrundsatz zu wahren.

